Wie nicht anders zu erwarten, hat der BGH am 25.5.2020 in seinem Urteil (Az. VI ZR 252/19) die hiesige Rechtsauffassung bestätigt, dass die Volkswagen AG im sogenannten Abgasskandal zum Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu verurteilen ist.
Der BGH hat damit die bereits ergangenen Entscheidungen vieler Landgerichte bestätigt, wonach Käufern eines Schummel-Diesels von VW ein Schadensersatzanspruch Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs zusteht.
Ebenso wurde auch die hiesige Rechtsauffassung bestätigt, dass sich ein Käufer allerdings in diesem Fall die gefahrenen Kilometer als sogenannten Nutzungsersatz anrechnen lassen muss.
Den link zur Pressemitteilung finden sie hier:
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020063.html
Für geschädigte Kunden bestehen daher nach wie vor gute Erfolgsaussichten, gegen die Volkswagen AG erfolgreich vorzugehen.
Sofern Geschädigte deshalb noch nicht vorgegangen sind oder gegebenenfalls den Vergleich aus der Musterfeststellungsklage nicht angenommen haben, können sich diese gerne an uns wenden.
Wir haben hier in den letzten Jahren zahlreiche Mandanten erfolgreich im sogenannten Abgas-Skandal vertreten. Auch weitere Hersteller wie die Daimler AG, Porsche etc. werden sich in den nächsten Jahren für Abgasmanipulationen verantworten müssen. Auch hier beraten wir sie gerne. Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis sich der BGH auch mit anderweitigen Abgasmanipulationen befassen wird.
Für eine unverbindliche Kontaktaufnahme stehen wir gerne zur Verfügung.
Ihr Rechtsanwalt Werthmann, LL.M.
Fachanwalt für Miet-und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht