Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfaßt alle Rechtsregeln, die sich mit der in abhängiger Tätigkeit geleisteten Arbeit beschäftigen. Ob Rechtsregelungen in Einzelarbeitsverträgen, Formulararbeitsverträgen oder Tarifverträgen; ob Streitigkeiten zwischen Einzelarbeitnehmern und Arbeitgeber oder organisierten Gruppen von Arbeitnehmern gegenüber einem Arbeitgeber sowie Streitigkeiten zwischen Gewerkschaften und Verbänden. Ob Streitigkeiten über die Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen, den Inhalt der Arbeitsleistung, das hierfür zu zahlende Entgelt, Regelungen im Krankheitsfall oder über den Ausstieg aus dem Arbeitsverhältnis. Der Kündigungsschutz unter Beachtung der einschlägigen Schutzgesetze und Regelungen und Vereinbarungen zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Von der betrieblichen Mitsprache zur Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen und Entlohnungsgrundsätzen bis zur Unternehmerentscheidung zur Betriebsstillegung oder Betriebsteilstillegung. Zum Arbeitsrecht gehört auch das Verfahrensrecht vom einzelnen Kündigungsschutzprozeß über die Massenkündigung bis hin zum Beschlußverfahren über Gegenstände betrieblicher Mitbestimmung. Von Streitigkeiten organisierter Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber bis zum Streit zwischen Tarifvertragsparteien.

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Bau- und Architektenrecht

Das Bau- und Architektenrecht umfaßt das private und öffentliche Recht des Bauens und der Nutzung von Grundstücken vom Beginn der Planung bis hin zur Ausführung des Baus, von der Ordnung der Bebauung aus städtebaulichen Gesichtspunkten bis zu Art und Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks. Es betrifft die Rechtsverhältnisse der an der Erstellung eines Bauwerks Beteiligten vom planenden Architekten über Statiker und Projektanten unter Anwendung von Vorschriften zum Vergaberecht, dem Architektenrecht sowie der Honorarordnung für Architekten über allgemeine Vertragsbestimmungen, den Bauvertrag, den Bauträger- oder Baubetreuungsvertrag bis zur Geltung der VOB/A und B. Ob es sich um Maßnahmen vor oder während der Bauphase handelt, das Recht der Nachbesserung, Abnahme und Gewährleistung, oder Abschlagszahlungen, Schlußrechnung und Schlußrechnungsprüfung. Zum Baurecht gehört auch das Verfahrensrecht vom außergerichtlichen privaten Gutachten über das selbständige Beweisverfahren bis zum Bauprozess. Im Verwaltungsrecht von Verhandlungen mit Trägern der öffentlichen Belange (Baubehörde, Denkmalschutz, Sachbehörden) bis zum verwaltungsgerichtlichen Prozeß.

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Erbrecht

Die Bedeutung des Erbrechtes nimmt immer mehr zu, wir leben in der Zeit der Vermögensnachfolge nach der Wirtschaftswundergeneration. Wer Vermögen hat, sollte sich rechtzeitig Gedanken um dessen Verteilung im Todesfall machen: Sollte ich zu Lebzeiten Vermögensdispositionen treffen? Wie sieht eigentlich die gesetzliche Erbfolge aus? Ist es sinnvoll/ratsam oder gar notwendig, durch Testament oder Erbvertrag Verfügungen zu treffen? Wie steht es mit dem Pflichtteilsrecht? Ist der Erbfall eingetreten, stellen sich die Rechtsfragen für den/die Erben: Erbschaftsannahme oder Ausschlagung, Haftung des Erben für Nachlaßverbindlichkeiten oder Ansprüche der Erben gegenüber dritten Personen sind hier die rechtlichen Stichworte. Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft deren Rechtsverhältnis problematisch und streitintensiv ist. Welches Verfügungsrecht besteht? Muß der Nachlaß verwaltet oder gleich auseinandergesetzt werden? Sind Pflichtteilsansprüche oder Vermächtnisse zu erfüllen? Testamentsvollstreckung, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag, Pflichtteil, Erbunwürdigkeit, Erbverzicht und Verfahrensrecht bilden weitere Schwerpunkte des Erbrechtes.

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Familienrecht

Im Zentrum des Familienrechtes steht das Recht der Eheschließung, insbesondere die Frage nach einer Ehevereinbarung, die gerade für Selbständige und Unternehmer/Unternehmerinnen von existentieller Bedeutung sein kann. Traditionell im Mittelpunkt der Tätigkeit des Rechtsanwaltes steht in diesem Fachgebiet das Recht der Trennung und Ehescheidung:

  • Was passiert, wenn die Ehe in die Brüche geht?
  • Welche Rechte habe ich und was sind meine Pflichten?
  • Was geschieht mit den Kindern?

Wegen der Komplexität und Schwierigkeit der Materie hat der Gesetzgeber für viele der in diesem Zusammenhang häufig geführten gerichtlichen Verfahren den Anwaltszwang eingeführt, z. B. benötigt derjenige, der die Scheidung beantragt, in jedem Fall einen Rechtsanwalt als seinen Prozeßvertreter. Einen gemeinsamen Rechtsanwalt für beide Parteien eines Scheidungsverfahrens darf es nach dem Gesetz nicht geben. Der Rechtsanwalt wird immer von einer der Parteien beauftragt und muß deren Interessen vertreten. Jede/Jeder Beteiligte an solchen Verfahren sollte sich – auch und gerade im Vorfeld – anwaltlichen Rat einholen. Mit der Trennung von Ehegatten ergeben sich eine Fülle von regelungsbedürftigen Fragen:

Trennungsvoraussetzungen im Sinne des Gesetzes, Wohnungszuweisung, Hausratsteilung, Zuweisung einzelner Haushaltsgegenstände, Nutzung des Familien-Pkws, Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht, Auseinandersetzung gemeinsamer Immobilien, Altersvorsorge, Krankenversicherung, Geschiedenenunterhalt, steuerliche Auswirkungen und Auslandsberührung – sind nur einige der Stichworte, die hier anzusprechen sind. Daneben kommt auch dem Prozeß- und Verfahrensrecht erhebliche Bedeutung zu. Was ist ein Verfahren nach der Zivilprozeßordnung, was eines nach dem Gesetz über die Frewillige Gerichtsbarkeit? Welches Gericht ist zuständig? Muß jeder Streitpunkt gesondert vor Gericht geltend gemacht werden oder kann ich die Verfahren verbinden? Was muß, was kann vom Gericht entschieden werden? Müssen Eilanträge gestellt werden? Welche Rechtsmittel gegen belastende Entscheidungen sind möglich? Wer bezahlt die Prozesse? Besteht Anspruch auf Prozeßkostenhilfe oder auf vorgenannten Prozeßkostenvorschuß gegen den anderen Ehegatten? Zum Familienrecht gehören daneben aber auch die Problemkreise Kindschafts- und Verwandtschaftsrecht mit Namensrecht der Kinder, Vormundschafts-, Betreuungs-, familienbezogenes Erbrecht und Adoptionsrecht, aber auch das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und deren Sonderregelungen hinsichtlich Auseinandersetzung einer solchen Gemeinschaft, vor allem in vermögensrechtlicher Hinsicht.

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Handelsrecht

ist das gesamte Recht der Kaufleute, von der Firma (dem Namen des Kaufmanns) über das Handelsregister bis zu Prokura, Handlungsvollmacht und dem Recht der Handelsvertreter. Kaufmännische Geschäfte, der internationale Warenverkauf, Kommissions- und Speditionsgeschäft sowie Handelsbräuche kennzeichnen den kaufmännischen Verkehr, der vom Handelsrecht beratend und vertretend begleitet werden muß.
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Medizinrecht

Die rechtliche Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie von Ärzten untereinander, daneben die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes und das Meldewesen meldepflichtiger Krankheiten.
Andere Bereiche im Medizinrecht sind die Arzthaftung, also das haftungsrechtliche Verhältnis zwischen Arzt und Patient, sowie das Recht der Honorierung bei Privatpatienten mittels Gebührenordnungen für Ärzte, Zahnärzte wie auch Berufsordnungen der jeweiligen Landesärztekammern oder Landeszahnärztekammern, und auch spezielle Regelungen zur Ausübung des ärztlichen Berufs, etwa die Röntgenverordnung.

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Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Das Mietrecht befasst sich mit sämtlichen Rechten und Pflichten, welche sich aus der Überlassung einer Sache an einen anderen gegen Entgelt ergeben. Gegenstand bilden hier häufig die mit dem Mietvertrag verbundenen Rechtsfragen. Als häufigste Themen sowohl im Wohnungs- als auch im gewerblichen Mietrecht werden Fragen rund um

  • die Gestaltung des Mietvertrages
  • Mängel und Minderungsrechte
  • Mieterhöhung
  • Betriebskosten
  • die (fristgerechte) Kündigung

behandelt. Das Wohnungseigentumsrecht regelt die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern innerhalb eines Gebäudes mit mehreren Wohnungen sowohl gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft als auch gegenüber Mietern. Wir übernehmen die Vertretung von WEG-Gemeinschaften und / oder WEG-Verwaltern.
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Ordnungswidrigkeitenrecht

Das Ordnungswidrigkeitenrecht befasst sich mit rechtswidrigen und vorwerfbaren Handlungen, welche den Tatbestand eines Gesetzes verwirklichen und deren Ahndung mit einer Geldbuße vorgeschrieben ist. Als Vorschriften kommen hierbei nicht nur solche aus dem Bereich des Verkehrsrechts in Betracht, sondern auch aus dem des Verwaltungsrechts.

Eine zielgerichtete Beratung und anwaltliche Tätigkeit bereits im Rahmen des Ermittlungsverfahrens ist regelmäßig zweckdienlich. Wir vertreten Sie jedoch auch gerne nach Erlass eines entsprechenden Bußgeldbescheides, wobei über das Anrecht auf Akteneinsicht das weitere Procedere im Einzelfall abzustimmen ist.
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Reiserecht

Das Reiserecht gliedert sich auf in das Reisevertragsrecht für Pauschalreisen sowie das Individualreiserecht. Wir beraten und vertreten Sie gerne rund um Ihre Ansprüche resultierend aus einer mängelbehafteten Pauschalreise. Hierbei spielen die Informationspflichten des Reiseveranstalters ebenso wie das Reisevermittlungsrecht eine Rolle.

Im Rahmen des Individualreiserechts vertreten wir Ihre Interessen in Zusammenhang mit Beförderungsverträgen (Luft, Bahn, Bus, Schiff) und Gastaufnahmeverträgen (Hotel).
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Schadensrecht

Die §§ 823 ff. BGB sowie zahlreiche weitere Gesetze regeln, wie man aufgrund eines widerrechtlichen Eingriffs von einer anderen Person Schadensersatz oder Schmerzensgeld fordern kann.

Klassischer Fall ist der Verkehrsunfall! Haftungsgrund und Haftungshöhe bedürfen einer Klärung. Bei Unfällen mit Personenschaden stehen nicht selten neben Schmerzensgeld Ansprüche wie Verdienstausfall, Haushaltsführung, vermehrte Bedürfnisse etc. im Raum. Das Gesetz kennt aber auch eine Haftung ohne Verschulden, z. B. die Gefährdungshaftung, die in zahlreichen Sondergesetzen zu finden ist, beispielsweise Straßenverkehrsgesetz, Produkthaftungsgesetz und andere mehr.

Auch die Verletzung von Vertragspflichten kann in Schadensersatzansprüche der einen oder anderen Vertragspartei münden.

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Sportrecht

Sportrecht ist das Recht der Sportler und ihrer Organisationen. Vom Vereinsrecht (Gründung, Satzung, Versammlungen, Vorstand, Registergericht) über das Verbandsrecht (Verfassung der Sportverbände, Spielberechtigung, Transfer, Strafen und Rechtsmittel) bis hin zum Arbeitsrecht der Vertragsamateure, Profis, Trainer und Übungsleiter.

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Strafrecht

Im weiteren Sinn ist die Gesamtheit der Normen, durch die der Vorgang des staatlichen Strafens geregelt wird, somit beispielsweise Verkehrsstraftaten (Trunkenheitsfahrt, Straßenverkehrsgefährdung, fahrlässige Körperverletzung), Umweltstrafrecht (Boden- und Gewässerverunreinigung), Wirtschaftsstrafrecht (Betrug, Bankrott), Kapitalstrafrecht (Totschlag, Mord), Betäubungsmittelstrafrecht (Handeltreiben mit Betäubungsmitteln), bis hin zum Steuerstrafrecht (Steuerhinterziehung, Steuerverkürzung) sowohl im Strafbefehls- als auch im gerichtlichen Verfahren, gleich ob im Erwachsenen- oder Jugendrecht durch alle Instanzen.

Strafrecht umfaßt zu dem die Beratung und Vertretung von Opfern von Straftaten als auch die von Unternehmen in allen strafrechtlich relevanten Fragen.

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Verkehrs- und Verkehrsunfallrecht

Das Verkehrsrecht umfasst die Gesamtheit der öffentlich- und privatrechtlichen Normen, die sich mit den spezifischen Problemen des alltäglichen Lebens in und mit dem Straßenverkehr auseinandersetzen und regeln. Zu unterscheiden gilt in:

  • Verkehrs-Zivilrecht, und hier:
    • Verkehrshaftungsrecht (Regulierung von Verkehrsunfällen)
    • Verkehrsvertragsrecht (Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Reparaturen von Fahrzeugen, etc.)
  • Verkehrsstrafrecht (zum Beispiel Alkohol im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, etc.) und Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeldbescheide und Verwarnungen)
  • Recht der Fahrerlaubnis

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Versicherungsrecht

Zahlreiche Gesetze und Normen, die das Rechtsverhältnis zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer regeln, bilden das Gerüst des Versicherungsrechtes. Das Versicherungsrecht ist Haftungs- und Schadensrecht für jede Sparte der Versicherung:

Von der privaten Krankenversicherung, der Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung über die Rechtsschutz-, die Hausrat- und die Reisegepäckversicherung bis zur Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung und viele andere. In Gesetzen und Versicherungsbedingungen sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten geregelt. Ob die Obliegenheit des Versicherungsnehmers, den Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen und die Pflicht, zur Vermeidung der Leistungsfreiheit der Versicherung Angaben im Versicherungsantrag vollständig und wahrheitsgemäß zu machen oder die Frage, ob überhaupt ein Versicherungsfall im Sinne der Bedingungen eingetreten ist – Auseinandersetzungen mit Versicherungen gleich welcher Sparte sind meist schwierig und bedürfen kompetenter Beratung.

Vertragsrecht

Unter Vertragsrecht versteht man die rechtliche Gestaltung von Beziehungen zwischen zwei oder mehreren Personen zueinander, egal ob es sich hierbei um natürliche Personen handelt oder um Unternehmen, Körperschaften, Vereine oder Behörden (juristische Personen). Schon die Phase vor Abschluß eines Vertrages ist rechtlich relevant und schwierig. Das Zustandekommen von Verträgen durch Angebot und Annahme, die Auslegung des Inhaltes von auf den Vertragsabschluß gerichteten Erklärungen, Irrtümer, Anfechtung, Zweifelsfragen und Streitigkeiten über Form, Inhalt und rechtliche Einordnung eines Vertrages können – und sollten – schon im Vorfeld in ihren Konsequenzen durchdacht und beratend begleitet werden. Ob Vollmacht oder gesetzliche Vertretung, Geschäftsfähigkeit oder Verschulden bei Vertragsschluß; von den Voraussetzungen der Fälligkeit, des Verzugseintritts bis zur Haftung wegen Nicht- oder Schlechterfüllung eines Vertrages – Vertragsrecht ist alles, unabhängig davon, worüber ein Vertrag geschlossen wird.

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Wirtschafts- und Konzernrecht

Unter Wirtschaftsrecht versteht man das Recht der Zusammenarbeit und Konkurrenz der am Wirtschaftsleben Beteiligten, namentlich das Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Patent-, Gebrauchsmuster- und Markenrecht, Urheberrecht, Lizenzen, Geheimhaltungsverträge, Rahmen-Lieferverträge, Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen bei Forschung und Entwicklung. Konzernrecht ist das Recht der verbundenen, d.h. (wechselseitig) aneinander beteiligten Unternehmen, insbesondere im Vertragskonzern – Organschaft, Gewinnabführungsverträge – und im qualifizierten faktischen Konzern. Weisungsmacht und Anspruch auf Gewinnabführung stehen der Verlustausgleichspflicht und gegebenenfalls Durchgriffshaftung gegenüber.

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