Lange Zeit hat sich die Daimler AG gegen den Vorwurf der Abgasmanipulation wehren können.
Doch die Fassade stürzt langsam ein.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart verhängte im Herbst 2019 ein Bußgeld von 870 Millionen Euro wegen Verletzung der Aufsichtspflicht gegen die Daimler AG. Hintergrund war, dass Dieselfahrzeugen behördliche Genehmigungen erteilt wurden, obwohl deren Ausstoß von Stickoxiden teilweise nicht den regulatorischen Anforderungen entsprach. Bezüglich ca. 684.000 Fahrzeugen lagen Bescheide des Kraftfahrtbundesamts gegen die Daimler AG vor. Der Bußgeldbescheid wurde zudem rechtskräftig.
Zahlreiche Modelle sind betroffen, u.a.:
- Mercedes C-Klasse 203, C-Klasse 204 und C-Klasse 205, z.B. Mercedes-Benz C 250 CDI BlueEFFICIENCY, C-Klasse Plug-in-Hybrid, Mercedes CLS
- Mercedes E-Klasse 212/207, Mercedes E-Klasse 211, z.B. Mercedes-Benz E 280 CDI, E 320 CDI, E 350 CDI
- Mercedes S-Klasse S 300 h, S 350 d, S 350 d 4Matic
- Mercedes R-Klasse 350 CDI
- Mercedes G-Klasse
- Mercedes GLC
- Mercedes GLE
- Mercedes GLK
- Mercedes GLS
- Mercedes ML
- Mercedes Sprinter
- Mercedes V-Klasse
- Mercedes Vito
- Mercedes Viano
Die Motoren OM 626, OM 641, OM 652 , OM 622 sind besonders betroffen.
Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Daimler AG in zahlreichen Fällen zum Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung wegen Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters. U.a.:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=26493
Wenn auch sie ihren Mercedes Diesel aufgrund dieses unrechtmäßigen Vorgehens der Daimler AG loswerden wollen, können sie uns gerne kontaktieren.
Wir haben Erfahrung in zahlreichen gewonnenen Dieselklagen für unsere Mandanten.
Ihr RA Rainer Werthmann, LL.M.
Fachanwalt für Miet – und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht