Am 18.7.2019 haben wir ein aktuelles Urteil gegen die Volkswagen AG vor dem LG Schweinfurt für unseren Mandanten erstritten.
VW wurde hier zur Zahlung von Schadensersatz gegen Rücknahme des Fahrzeugs verurteilt.
Das Landgericht hat allerdings eine Restlaufleistung des Fahrzeugs von 250.000 km angenommen.
Dies steht im Widerspruch zu einer der wenigen obergerichtlichen Entscheidungen, welche vor kurzem das OLG Koblenz erlassen hat , wonach eine Restlaufleistung von 300.000 km angenommen wurde.
Die landgerichtliche Rechtsprechung bleibt deshalb leider uneinheitlich.
Dennoch wird die VW AG hiergegen höchstwahrscheinlich Berufung einlegen, da diese ein rechtskräftiges Urteil wohl verhindern will.
Erfreulich in dieser Sache war allerdings erneut, dass das Gericht erkannt hat, dass die VW AG sich nicht mit dem Argument zurückziehen kann, „der Vorstand habe nichts gewusst“.
Die VW AG und deren Bevollmächtigte müssten hier schon einmal die Karten auf den Tisch liegen, was bis heute nicht passiert ist.
Konsequenz war die berechtigte Verurteilung von VW zum Schadensersatz.
Rainer Werthmann
Rechtsanwalt, LL.M.
Fachanwalt für Miet-& Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht