Abgas-Skandal – Verjährung droht !

 

Aufgrund der  nunmehr verstärkt aufkommenden kundenfreundlichen Entscheidungen diverser Landgerichte (wir stellen in Kürze ein von uns erstrittenes Urteil des Landgerichts Nürnberg – Fürth vom 18.10.2018, Az. 9 O 6661/17 online !) bestehen für geschädigte Kunden noch in diesem Jahr durchaus gute Erfolgsaussichten, hier Schadensersatzansprüche gegenüber Automobil-Herstellern zu erheben.

Mit Ablauf des Jahres 2018 werden  die Konzerne (u.a. die VW-AG) allerdings höchstwahrscheinlich die sogenannte Einrede der Verjährung gegenüber geschädigten Kunden erheben, weshalb nach dem 31.12.2018 wohl für viele Geschädigte keine Erfolgsaussichten eines eigenen Klageverfahrens  mehr bestehen.

Die neu eingeführte Musterfeststellungsklage (Inkrafttreten ab 01.11.2018) wäre eine Möglichkeit für Kunden hier zumindest die Verjährung zu hemmen. 

Grundsätzlich ist die Einführung eines solchen Klageverfahrens für Verbraucher auch zu begrüßen und eventuell auch sogar längst überfällig. Insbesondere zwei Nachteile stechen allerdings bereits jetzt ins Auge.

1.)  Ein Erfolg in einem solchen Verfahren wäre wohl nur ein Teilerfolg. Der Kunde muss nämlich, um zu seinem Schadensersatz zu kommen, auch nach Durchführung eines solchen Verfahrens noch konkrete Ansprüche selbst geltend machen.

2. ) Auch die Dauer eines solchen Verfahrens ist problematisch. Hierüber gibt es unterschiedliche Meinungen, welche hier von einer Dauer zwischen 2 und 4 Jahren sprechen.

Auch dies ist ein erheblicher Nachteil, was man an der oben genannten Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth deutlich erkennen kann.
Hier haben wir Klage im Oktober 2017 eingereicht und haben immerhin ein Jahr später im Oktober 2018 ein erstinstanzliches Urteil für unseren Mandanten erstreiten können.

Geschädigte Kunden sollten deshalb nicht zögern, hier derartige Ansprüche prüfen zu lassen, da mit Ablauf des 31.12.2018 viele Ansprüche verjähren könnten.

Rechtsanwalt Werthmann (LL.M)

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht