Vor Kurzem konnten wir erfolgreich ein Urteil gegen die VW AG aufgrund des Diesel-Skandals erwirken. In der am 18.10.2018 vom Landgericht Nürnberg-Fürth erlassenen Entscheidung wurde die VW AG deshalb zu einer Zahlung von Schadensersatz an den geschädigten VW-Kunden verurteilt. Nur das Autohaus wurde nicht zur Zahlung verurteilt, da Gewährleistungsansprüche bereits verjährt waren. Dennoch ein voller Erfolg für unseren Mandanten ! Warum ? Die spannende Chronologie können Sie hier nachlesen (Das Urteil steht am Ende des Beitrages für Sie bereit): Am 24.10.2017 haben wir für einen betroffenen VW- Kunden Klage beim LG Nürnberg-Fürth eingereicht. Hauptangriffspunkt war ein betrügerisches Verhalten des Konzerns, um Gewinne auf dem Rücken des Kunden zu erzielen. Daraus resultierte ein Schadensersatz des Mandanten, welcher auf volle Rückabwicklung des Kaufs zielte. Gefahrene Kilometer musste sich der Kunde hier natürlich anrechnen lassen. Im vorliegenden Fall gab es zwei Besonderheiten: 1.) Die VW AG wurde nicht nur zur Zahlung des Kaufpreises abzüglich gefahrener Kilometer, sondern auch zu erheblichen Zinsen verurteilt, was Bestandteil des Schadensersatzes ist (hier u.a.: 4 % Zinsen aus dem ursprünglichen Kaufpreis 36.341,01 € im Zeitraum 13.8.2009 bis 14.9.2017 und 5 % aus 12.259,04 € seit 15.09.2017). 2.) Weiterhin wurde die VW AG dazu verurteilt Schadensersatz für Darlehenskosten des Betroffenen zu übernehmen, da das Fahrzeug bei Kauf finanziert wurde. Die Darlehenskosten beliefen sich auf 2.524,65 €. Das Urteil zeigt also erneut, Geschädigte sollten deshalb nicht zögern, hier in voller Härte tätig werden, um ihre Ansprüche zu sichern, da mit Ablauf des Jahres 2018 die Volkswagen AG höchstwahrscheinlich die Einrede der Verjährung gegenüber betroffenen Kunden erheben wird. Ab dem Jahr 2019 wird es für die meisten Geschädigten deshalb wohl keine Möglichkeiten geben, hier von den großen Autokonzernen eine Zahlung für ihre erheblichen Schäden zu erhalten.
Eine unverbindliche Beratung und einen Termin können Sie gerne mit unserer Kanzlei vereinbaren, um Ihre Ansprüche überprüfen zu lassen.
Rechtsanwalt Werthmann (LL.M)
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht