Auch Landgericht Bamberg gibt geschädigtem VW-Kunden Recht

In den letzten Tagen konnten wir ein weiteres Urteil  (Az. 41 O 156/18, verkündet am 29.11.2018) für eine Mandantin erfolgreich erstreiten. Das Urteil steht am Ende des Beitrages für Sie bereit .

Das Landgericht Bamberg verurteilte VW zum Schadensersatz und Zinsen aus dem Kaufpreis unter Abzug gefahrener Kilometer mit dem Pkw
Die Begründung des Landgerichts ist auf eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung (§ 826 BGB) gestützt und nicht wie die Urteile des Landgerichts Nürnberg - Fürth  auf Betrug von VW.

Dies ist für unsere Mandantin im Ergebnis allerdings nur eine Randnotiz. Das Ergebnis stimmt.
Besonderheit im vorliegenden Fall war weiter, dass hier ein gebrauchtes Kfz von einem Gebrauchtwagenhändler erworben wurde. Auch dies war am Ende allerdings auch kein Hindernis. 

Das Landgericht Bamberg folgt daher nunmehr seiner in diesem Jahr eingeschlagenen Linie, dass vielen Geschädigten gegenüber dem VW-Konzern Recht gegeben wird.

Bis zum Jahreswechsel werden hier noch einige Klagen bei den Landgerichten eingehen, um die Ansprüche gegen VW zu hemmen, da die bekannte Verjährung zum 31.12.2018 droht. 

Bleibt zu hoffen, dass die Gerichte auch im Jahr 2019 geschädigten Kunden wohlgesonnen sind. 

Wir werden jedenfalls weiter für unsere Mandanten kämpfen.


Werthmann, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet-& Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Urteil LG Bamberg vom 29.11.2018