In gleich 2 aktuellen Entscheidungen des Landgerichts Bamberg, welche hier am 2. Mai 2019 eingegangen sind, haben wir Urteile für unsere Mandanten auf Schadensersatz gegen den VW – Konzern erstritten.
In der Sache 43 O 250/18 wurde VW nicht nur zum Schadensersatz unter Abzug der Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer verurteilt, sondern auch zur Erstattung der Finanzierungskosten eines in Anspruch genommenen Darlehens von immerhin 5.055,82 €.
In der weiteren Angelegenheit Az. 42 O 296/18 wurde VW zu einer Zahlung von 11.038,24 € und außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren von 958,19 € verurteilt.
Wir kämpfen daher weiter für unsere Mandanten, was durch obige Urteile auch bestätigt wird.
Interessant in beiden Fällen ist weiter, dass in einem Fall außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren zugesprochen werden, in dem anderen Fall allerdings nicht. Eine Begründung hierfür ist nicht erkennbar, da beide Fälle nahezu identisch gelagert sind.
Zusammenfassend ist deshalb festzuhalten, dass zwar kleinere Unterschiede der Kammern vorhanden sind, allerdings weiterhin das Landgericht Bamberg in den meisten Fällen von einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von VW gegenüber seinen Kunden ausgeht.
Werthmann, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet-& Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht