Opfer von Gewaltstraftaten können bereits im Strafprozess ihre Rechte durchsetzen.
Im sog. Adhäsionsverfahren habe ich als Nebenkläger-Vertreter erst vor kurzem Schmerzensgeld – Ansprüche in Höhe von 5.000 € für meinen Mandanten festsetzen lassen.
Eine Zahlung im Strafprozess bietet dabei den Vorteil, die Sache nicht noch einmal vor einem Zivilgericht mit eventuell weiterer belastender Beweisaufnahme durchfechten zu müssen.
Den Artikel des Fränkischen Tags vom 1.7.2019 von dem oben genannten Prozess finden sie am Ende dieses Betrages.
Bei Fragen zu diesem Thema, melden sie sich gerne bei mir.
Rainer Werthmann
Rechtsanwalt, LL.M.
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht