Diesel-Skandal: „Raus aus der Musterfeststellungsklage“ – was heißt das eigentlich?

Viele Kanzleien werben mit obigem Motto, aber was ist damit gemeint?

Entscheidend dürfte sein, dass Betroffene, die sich noch im Jahre 2018 der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, die Verjährung etwaiger Ansprüche durch Eintragung in das Klageregister erst einmal gehemmt haben. Sicherlich und unbestritten einer der großen Vorteile der Musterfeststellungsklage.

Die Frage ist nun, ob es sich tatsächlich noch einmal lohnen könnte, von dem Verfahren (doch) noch Abstand zu nehmen.

Hintergrund ist, dass hier wohl eine äußerst lange Verfahrensdauer angesetzt ist und durch eine Gegenrechnung gefahrener Kilometer mit dem Fahrzeug letztendlich für den einzelnen als Schadensersatz nicht mehr viel übrig bleibt.

Deshalb lässt sich mit guten Gründen anführen, dass es durchaus sinnvoll sein kann, sich von dem Verfahren wieder abzumelden und eine eigene Klage anzustrengen.

Bereits Eingetragene müssten allerdings rasch überlegen, ob man sich aus dem Klageregister wieder abmeldet.


Stichtag hierfür dürfte der 30.09.2019 sein, also der Tag, an welchem die erste mündliche Verhandlung vor dem OLG Braunschweig in der Stadthalle in Braunschweig stattfindet.
Meldet man sich vorher ab, könnte man also ohne weiteres selbst noch klagen.
Bleibt man eingetragen, wird ein entsprechendes Urteil automatisch für den Betroffenen gelten, egal ob dieses positiv oder negativ ausfällt.

Für eine unverbindliche Beratung stehe ich daher gerne zur Verfügung.

Rainer Werthmann

Rechtsanwalt, LL.M.

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht