VW schlägt Einigung in der Musterfeststellungsklage vor

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Musterfeststellungsklage – Verfahren hat die VW AG zwischenzeitlich die dort registrierten Kunden kontaktiert und schlägt entsprechende Vergleichszahlungen vor.

Geschädigte Kunden können sich von uns beraten lassen, ob es sinnvoll ist, die Vergleichszahlungen der Volkswagen AG anzunehmen. Ebenso erstattet Volkswagen die Kosten für eine Erstberatung von 190 €+ Mehrwertsteuer, sofern die Vergleiche angenommen werden.

Gerne können Sie sich bei uns hierzu beraten lassen, da wir aufgrund einer Vielzahl gerichtlicher Verfahren gegen die VW AG über die entsprechende Erfahrung verfügen.

Sie können uns daher gerne unverbindlich kontaktieren und uns ihre Unterlagen zusenden.

RA Rainer Werthmann, LL.M.

Fachanwalt für Miet – und WEG Recht

Fachanwalt für Verkehrsrecht