Wir sind für sie da – trotz Corona !

Die bayerische Staatsregierung hat am 20.3.2020 weitgehende Ausgangsbeschränkungen für den Zeitraum vom 21.03.2020  bis 03.04.2020 um  24 Uhr angeordnet. Anbei können sie sich auf nachfolgendem Link über den genauen Inhalt informieren.

https://www.bayern.de/service/informationen-zum-coronavirus/vorlaeufige-ausgangsbeschraenkung-anlaesslich-der-corona-pandemie/

Für unseren Kanzleibetrieb bedeutet dies allerdings nur wenige Anpassungen:

In unserer Kanzlei läuft der Kanzleibetrieb für Sie ganz normal weiter. Wir haben den persönlichen Kontakt zu Mandanten in den Kanzleiräumen eingestellt, um uns und unsere Mitarbeiter zu schützen.

Wir sind aber für Sie weiterhin zu unseren Bürozeiten per Telefon, E-mail, Fax und per Post wie üblich erreichbar. 

Die fristgerechte und zuverlässige Bearbeitung der Fälle ist daher weiterhin gewährleistet und gesichert.

Ihr Kanzlei-Team der

RAe Winkler – Werthmann – Riegler PartmbB

in Bürogemeinschaft mit RA Firlus