Erstes rechtskräftiges Urteil des LG Bamberg im Diesel-Skandal

Wir konnten vor kurzem ein erstes rechtskräftiges Urteil eines Landgerichts im  Abgasskandal erstreiten. Das vollständige Urteil finden sie am Ende des Beitrages.

Dies war der eindeutigen Rechtsprechung des BGH vom Mai 2020 geschuldet.

Wir hatten hier bereits mit Beitrag vom 26. Mai 2020 auf dieses entscheidende Urteil des Bundesgerichtshofs hingewiesen. Hiernach wurde geschädigten VW Kunden Schadenersatz zugesprochen.

Das Urteil des LG Bamberg Az. 42 O 308/19 vom 17.3.2020 ist mittlerweile rechtskräftig. Die Beklagte hat die Berufung vor dem OLG Bamberg zurückgenommen – offensichtlich wegen fehlender Erfolgsaussichten!

Im oben genannten Urteil des Landgerichts Bamberg  musste noch seitens des Gerichts nachbessert werden, da sich ein Rechenversehen eingeschlichen hatte. Hier ist auf den Berichtigungsbeschluss am Ende der Entscheidung hinzuweisen.  Der Klägerin wurden nahezu sämtliche Schadensersatz – Positionen zugesprochen, die eingeklagt wurden, unter anderem 

Schadensersatz 21.058,40 € + Zinsen 

Rechtsanwaltskosten iHv 1.171,67 € für das außergerichtliche Tätigwerden

Sämtliche Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten in der ersten und zweiten Instanz

Wenn auch sie vom Abgasskandal betroffen sind, lassen sie sich gerne von uns beraten. Wir verfügen über eine umfangreiche Erfahrung in zahlreichen erstrittenen Entscheidungen zugunsten unserer Mandanten.

Ihr 

Rechtsanwalt Rainer Werthmann, LL.M.

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 

Fachanwalt für Verkehrsrecht