Diesel-Klage Frist 30.10.2020

Am 30.10.2020 läuft „wieder“ eine Klagefrist für Diesel-Geschädigte ab.

  • Diese gilt für VW-Geschädigte , die einen Vergleich aus der Musterfeststellungsklage (MFK) nicht angenommen haben
  • Sie waren wirksam in der MFK angemeldet
  • Sie haben ein Fahrzeug mit Diesel Motor EA 189

Die Klagefrist läuft deshalb am 30.10.2020 ab, da die MFK am 30.04.2020 zurückgenommen wurde und gemäß § 204 Abs.1 Nr. 1a BGB die Hemmung der Verjährung 6 Monate nach Rücknahme der MFK endet.

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Klageregister/Klagen/201901/Verfahren/Angaben_607_ZPO.html?nn=11632480

Sollten sie also betroffen sein oder in einem anderen Diesel-Fall Hilfe benötigen, wir beraten sie gerne und verfügen über die Erfahrung zahlreicherer gewonnener Klagen.

Ihr

Rainer Werthmann

Rechtsanwalt, LL.M.

Fachanwalt für Mieter-und Wohnungseigentumsrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht