In einem vor kurzem von unserer Kanzlei erstrittenem Urteil des Landgerichts Bamberg wurde einer Mandantin Schadensersatz in Höhe von 20.910,74 € für einen SEAT Alhambra zugesprochen, obwohl die Klage erst in diesem Jahr eingereicht wurde. Das interessante Urteil finden Sie am Ende dieses Beitrages.
Weder die sogenannte „ad hoc“ – Mitteilung der VW AG im Jahre 2015 noch ein Schreiben der Seat Deutschland GmbH aus dem Jahre 2016 konnten den Lauf der Verjährung in Gang setzen.
Bis heute hat die VW AG die genauen Umstände um den Skandal verschleiert, weshalb auch vage Schreiben den Verjährungsbeginn nicht in Lauf setzen konnten.
Ein äußerst erfreuliches, wichtiges und richtiges Urteil – auch zugunsten weiterer Geschädigter, welche also immer noch die Möglichkeit haben zu klagen.
Ihr Rechtsanwalt Werthmann, LL.M.
Fachanwalt für Miet – und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht