Am 30.10.2020 läuft „wieder“ eine Klagefrist für Diesel-Geschädigte ab.
- Diese gilt für VW-Geschädigte , die einen Vergleich aus der Musterfeststellungsklage (MFK) nicht angenommen haben
- Sie waren wirksam in der MFK angemeldet
- Sie haben ein Fahrzeug mit Diesel Motor EA 189
Die Klagefrist läuft deshalb am 30.10.2020 ab, da die MFK am 30.04.2020 zurückgenommen wurde und gemäß § 204 Abs.1 Nr. 1a BGB die Hemmung der Verjährung 6 Monate nach Rücknahme der MFK endet.
Sollten sie also betroffen sein oder in einem anderen Diesel-Fall Hilfe benötigen, wir beraten sie gerne und verfügen über die Erfahrung zahlreicherer gewonnener Klagen.
Ihr
Rainer Werthmann
Rechtsanwalt, LL.M.
Fachanwalt für Mieter-und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht