Was ist bei einem Verkehrsunfall zu beachten ? Eine Checkliste für die ersten Schritte direkt nach dem Unfallgeschehen

Gerade im Winter kommt es häufiger zu Verkehrsunfällen. Kurz nach einem Unfall ist man in einer erhöhten Stresssituation, da viele Umstände auf den Betroffenen einwirken, die man erst einmal verarbeiten muss. Oftmals ärgert man sich vielleicht im Nachhinein und denkt sich „Oh Gott, wieso habe ich daran nicht gedacht!“ und macht sich Vorwürfe. Hier finden Sie 10 wichtige Tipps, wie gegebenenfalls Fehler vermieden werden können, die im weiteren Verlauf vielleicht schwer zu korrigieren sind:

  • Unfallstelle absichern
  • Erste Hilfe bei Verletzten leisten und Notruf absetzen (Bitte hier bei Gelegenheit die W-Fragen beim Notruf absetzen wiederholen und die Erste Hilfe – Kenntnisse durch einen Kurs auffrischen)
  • Polizei rufen– Falls die Polizei wegen eines sog. Kleinunfalls nicht kommt, sind der Personalienaustausch , die Zeugenfeststellung und die Erstellung von Fotos besonders wichtig.

    ACHTUNG ! Bei der Aussage des Unfallgegners man benötige doch keine Polizei, bitte besonders Acht geben, ob ggf. Alkohol oder Ähnliches im Spiel ist. Bei solchen Verdachtsmomenten in jedem Fall die Polizei verständigen, da Straftaten ua gemäß

    § 315 c StGB oder § 316 StGB im Raum stehen.

  • Personalien mit dem Unfallgegner austauschen
  • Versicherungsdaten mit dem Gegner austauschen
  • Fotos vom Ausweis und der Versicherungskarte des Unfallgegners machen
  • Fotos von der Unfallstelle mit den beschädigten Fahrzeugen fertigen (Wichtig! Nicht nur Detailaufnahmen, sondern auch Total – Aufnahmen vom Unfallort aus verschiedenen Blickwinkeln; Aufnahmen von den Fahrzeugschäden und Aufnahmen von den Kfz-Kennzeichen)
  • Zeugen suchen und Personalien hierzu festhalten / Fotos vom AusweisACHTUNG! Falls kein neutraler Zeuge vor Ort, einen Familienangehörigen oder Freund/in anrufen und bitten zur Unfallstelle zu kommen
  • Schaden der eigenen Haftpflichtversicherung melden
  • bei Verschulden / Teilverschulden des Unfallgegners:Anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

    Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit sind bei 100 % Verschulden von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zu tragen. Der Unfallgeschädigte hat daher in einem solchen Fall grundsätzlich kein Kostenrisiko. Die Rechtsanwaltskosten sind ein adäquater und dem Schädiger zurechenbarer Folgeschaden des Verkehrsunfalls und somit von den Anspruchsgrundlagen § 823 I BGB , § 7 I StVG umfasst (Vgl. Himmelreich/Halm, Handbuch des Fachanwalts für Verkehrsrecht, 6. Aufl., 2017; Kapitel 6, Rn. 21; BGH, NJW 1995, 446, 447).

Die obige Checkliste ist keinesfalls abschließend und jegliche Haftung hierfür wird nicht übernommen. Sie soll allerdings einen gewissen Anhaltspunkt bieten, wie man sich bei einem Verkehrsunfall richtig verhalten kann.

Gerade die Erstellung von Fotos und Befragung von Zeugen können im weiteren Verlauf für die Schadensabwicklung wichtig sein, da dies wichtige Beweismittel darstellen.