Der Bundesgerichtshof hat eine lange erwartete Entscheidung im Abgasskandal verkündet: Volkswagen muss den Käufern manipulierter Dieselautos Schadenersatz leisten. Sie haben grundsätzlich Anspruch auf eine Erstattung des Kaufpreises, müssen sich aber für die bereits gefahrenen Kilometer einen Abschlag anrechnen lassen. Der BGH fand deutliche Worte in Richtung von VW und bezeichnete das Verhalten des Konzern „als sittenwidrig“ und habe mit dem Dieselbetrug „gegen die Mindestanforderung im Rechts- und Geschäftsverkehr“ verstoßen. Die Genehmigung für die Autos habe er beim Kraftfahrtbundesamt KBA „durch arglistige Täuschung“ erschlichen. Der Betrug sei aufgrund einer „strategischen Unternehmensentscheidung“ begangen worden. Alleine deshalb müsse man davon ausgehen, dass der Vorstand von den Manipulationen gewusst habe.
Trotz des Urteils und der deutlichen Worte des Gerichts kündigte VW an, man wolle weiteren Klägern „eine einfache und pragmatische“ Lösung anbieten. Es steht zu erwarten, dass VW versuchen wird, Kunden eine Vergleichssumme anzubieten, die unter der Summe liegt, die bei einem Urteil zugesprochen würde; dafür könnten die Kläger dann bei einem solchen Vergleich den Wagen behalten.
Darauf müssen Sie sich aber nicht einlassen. Sie haben nach dem BGH-Urteil einen Anspruch auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages und Rückerstattung des Kaufpreises (abzüglich einer Nutzungspauschale). VW muss auch das manipulierte Fahrzeug zurücknehmen. Lassen Sie sich deshalb beraten, welche Ansprüche Ihnen zustehen.