- Sensationsurteil des EuGH vom 26.03.2020
Nachdem der BGH eigentlich im letzten Jahr die Widerrufsmöglichkeiten bei finanzierten Autokäufen ausgeschlossen hat, trat der EuGH mit einer Entscheidung am 26.03.2020 dem entgegen und belebte diese Möglichkeit wieder.
Betroffene können demnach vielfach aus aktuell laufenden Autokreditverträgen aussteigen.
Millionen von Verträgen könnten hiernach betroffen sein.
Voraussetzungen hierfür dürften danach sein:
✅ Sie sind Verbraucher
✅ Finanzierung (Kredit / Leasing) wurde nach 10.6.2010 geschlossen und läuft noch
✅ Falsche Widerrufsbelehrung nach Ansicht des EuGH
✅ Pressemitteilung des EuGH : https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-03/cp200036de.pdf
✅ Das Urteil dürfte auch für Baufinanzierungen interessant sein, welche unter Umständen ebenso widerrufbar sind, da das EuGH Urteil ingesamt auf Verbraucher Darlehensverträge anwendbar ist.
Sind sie betroffen ?
Dann vereinbaren sie gerne einen Termin per Mail oder Telefon mit uns. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Ihr RA Werthmann, LL.M.
Fachanwalt für Miet – und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht