Seit dem 28.04.2020 gilt der neue Bußgeldkatalog. Die zu diesem Zeitpunkt in Kraft getretene StVO-Novelle soll nach dem Willen des Gestzgebers den Straßenverkehr sicherer machen. Deswegen werden unter anderem Verstöße gegen das Tempolimit härter geahndet. Bei Überschreitungen um bis zu 20 km/h gelten höhere Bußgelder mit doppelt so hohen Regelsätzen. Allerdings ändert dies nichts daran, dass viele Geschwindigkeitsmessungen und deswegen erlassene Bußgeldbescheide fehlerhaft und rechtswidrig sind. Lassen Sie sich deshalb beraten.