Schadensersatz bei unterlassenem ärztlichen Hinweis auf mögliche Behinderung eines Kindes

Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil vom 19.02.2020 – Az.7 U 139/16) hat entschieden, dass Eltern einen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn die behandelnden Ärzte die werdenden Eltern nicht auf das Risiko einer schweren Behinderung des noch ungeborenen Kindes hingewiesen haben und feststeht, dass die Mutter die Schwangerschaft abgebrochen hätte und dies gemäß § 218 a StGB gerechtfertigt gewesen wäre. Den Eltern kann deswegen ein Schmerzensgeld wegen schwerer psychischer Folgen und Schadensersatz wegen vermehrter Unterhaltsleistungen und Pflegeaufwandes zustehen.