Verwenden Ärzte Medikamente im sogenannten Off-Label-Use, müssen sie – beziehungsweise die Klinik – im Falle einer Klage persönlich haften. Bei der Verwendung von Cytotec – eigentlich ein Arzneimittel zur Behandlung von Magen- und Zwölffingerdarmgeschwüren – zur Förderung der Wehentätigkeit besteht die Vermutung, dass dadurch Komplikationen bei der Geburt auftreten, es zu Gebärmutterrissen kommt, Herztöne des Kindes abfallen und Geburtsschäden eintreten können. Das Bundesinstitut für Arzeimittel und Medizinprodukte (BfArM) geht nach jetzt neu vorliegenden Fallberichten davon aus, dass Patientinnen bei Geburt zur Förderung der Wehentätigkeit häufig Teildosen der Cytotec 200 Mikrogramm-Tablette verabreicht wurden, obwohl diese nicht zur Teilung konzipiert ist. Daraus kann eine ungenaue Dosierung resultieren.
Auch im hiesigen Raum wurde das Medikament zur Geburtseinleitung eingesetzt- manchmal sogar ohne das Wissen der werdenden Eltern. Wenn also auch bei Ihnen Komplikationen bei der Geburt oder gar Schädigungen bei Mutter oder Kind aufgetreten sin, könnte das auf die nicht zugelassene Anwendung von Cytotec zurückzuführen sein. Dann können Ihnen auch nicht unerhebliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zustehen. Lassen Sie sich insoweit beraten und nehmen Sie Kontakt mit mir auf.